Kurztitel

Feuerzeugverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 373 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

11.03.2007

Außerkrafttretensdatum

10.03.2008

Text

Beschränkungen des In-Verkehr-Bringens, Nachweispflichten

Paragraph 2, (1) Das erstmalige In-Verkehr-Bringen von Feuerzeugen, die nicht kindergesichert sind, ist verboten.

  1. Absatz 2,Das In-Verkehr-Bringen von Feuerzeugen, für die die Nachweispflichten gemäß Paragraph 3, nicht erfüllt werden, ist verboten.
  2. Absatz 3,Das erstmalige In-Verkehr-Bringen jeglicher Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt – auch wenn sie kindergesichert sind – ist verboten.