Absatz eins,Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die unter die folgenden Kategorien fallen und für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1000 Volt oder Gleichstrom von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind:
- Ziffer einsHaushaltsgroßgeräte, zB Kühlgeräte (Geräte mit Kühlvorrichtung), Waschmaschinen, Herde und Backöfen, Induktionskochmulden, elektrische Heizgeräte, Mikrowellengeräte, elektrische Kochplatten;
- Ziffer 2Haushaltskleingeräte, zB Staubsauger, Toaster, Fritteusen, Wecker, Armbanduhren, Waagen;
- Ziffer 3IT- und Telekommunikationsgeräte, zB Großrechner, PCs, Drucker, Taschen- und Tischrechner, Telefone, Mobiltelefone;
- Ziffer 4Geräte der Unterhaltungselektronik, zB Radiogeräte, Fernsehgeräte, Videokameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, DVD-Player;
- Ziffer 5Beleuchtungskörper, zB Leuchten für Leuchtstofflampen, Lampen mit Ausnahme von Glühlampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen;
- Ziffer 6elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge), zB Sägen, Bohrmaschinen, Rasenmäher;
- Ziffer 7Spielzeug und Sport- und Freizeitgeräte, zB Videospielkonsolen, elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer;
- Ziffer 8medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte), zB Diagnose- und Analysegeräte, sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen;
- Ziffer 9Überwachungs- und Kontrollinstrumente, zB Rauchmelder, Thermostate;
- Ziffer 10automatische Ausgabegeräte, zB Heißgetränkeautomaten, Geld- und Ticketautomaten, jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Produkten.