Jede diesem Protokoll angeschlossene Liste eines Teilnehmerstaates ist von dem Tag an, an dem das Protokoll nach Absatz 6 für ihn in Kraft tritt, eine Liste dieses Teilnehmerstaates zum Allgemeinen Abkommen.
GATT – Genfer Protokoll (1967)
Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1967,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
29.12.1967
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
römisch eins – Bestimmungen über Listen
römisch zwei – Schlußbestimmungen
GESCHEHEN zu Genf am 30. Juni 1967 in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Fassungen in gleicher Weise authentisch sind, soweit nicht für die diesem Protokoll angeschlossenen Listen etwas anderes bestimmt ist.
08.09.2023
10006269
NOR40081815