GATT - Frist des Artikels römisch zwanzig - Verlängerung
Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1967,
Artikel eins
15.03.1965
Nach neuerlicher Prüfung dieser Frage auf ihrer 22. Tagung
Beschlossen, litera j) des Artikels römisch zwanzig bis auf weiteres beizubehalten und die Notwendigkeit für die Bestimmungen dieser litera im Jahre 1970 wieder zu prüfen.