Kurztitel

GATT - Frist des Artikels römisch zwanzig - Verlängerung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1967,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.03.1965

Text

Nach neuerlicher Prüfung dieser Frage auf ihrer 22. Tagung

Beschlossen, litera j) des Artikels römisch zwanzig bis auf weiteres beizubehalten und die Notwendigkeit für die Bestimmungen dieser litera im Jahre 1970 wieder zu prüfen.