Aufnahmsverfahrensverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2006,
Paragraph 7
25.08.2006
30.10.2007
Schulautonome Reihungskriterien
Paragraph 7, Für Schulen, für die kein Schulsprengel besteht, kann der Schulgemeinschaftsausschuss unter Bedachtnahme auf die Aufgabe der betreffenden Schulart (Schulform, Fachrichtung) sowie weiters unter Zugrundelegung eines allfälligen regionalen Konzeptes (Paragraph 6, Absatz eins,) und allenfalls bestehender Schulprogramme, schulautonomer Schwerpunktsetzungen und Profilbildungen oder Schulkooperationen nähere Bestimmungen über die Reihung festlegen.