Kurztitel
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 539/1974Bundesgesetzblatt Nr. 539 aus 1974,
Text
Anlage B
PLAN FÜR PERIODISCHE KONSULTATIONEN ZWISCHEN UNGARN UND DEN
VERTRAGSPARTEIEN GEMÄSS ZIFFER 6 DES PROTOKOLLS
Die Konsultationen werden nach den folgenden Richtlinien durchgeführt:
(i) Ungarische Ausfuhren
Allgemeine Entwicklung und geographische Verteilung der ungarischen Ausfuhren nach Vertragsparteien und der gesamten ungarischen Ausfuhren.
Die Entwicklung der ungarischen Ausfuhren bei verschiedenen Warengruppen, z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter.
Maßnahmen, die gemäß Ziffer 4 des Protokolls von Vertragsparteien ergriffen wurden, die gegenüber ungarischen Ausfuhren mengenmäßige Beschränkungen aufrechterhalten, die im Widerspruch zu Artikel XIII des Allgemeinen Abkommens stehen.Maßnahmen, die gemäß Ziffer 4 des Protokolls von Vertragsparteien ergriffen wurden, die gegenüber ungarischen Ausfuhren mengenmäßige Beschränkungen aufrechterhalten, die im Widerspruch zu Artikel römisch dreizehn des Allgemeinen Abkommens stehen.
Andere Fragen betreffend ungarische Ausfuhren.
(ii) Ungarische Einfuhren
Allgemeine Entwicklung und geographische Verteilung der ungarischen Einfuhren aus den Vertragsparteien und der gesamten ungarischen Einfuhren.
Entwicklung der ungarischen Einfuhren bei verschiedenen Warengruppen, z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter.
Andere Fragen betreffend ungarische Einfuhren.
(iii) Entwicklungen in den Handelsvorschriften Ungarns, soweit sie durch Ziffer 3 lit. a erfaßt sind, und Überprüfung der Wirksamkeit der Bemühungen Ungarns gemäß Ziffer 3 lit. b des Protokolls.(iii) Entwicklungen in den Handelsvorschriften Ungarns, soweit sie durch Ziffer 3 Litera a, erfaßt sind, und Überprüfung der Wirksamkeit der Bemühungen Ungarns gemäß Ziffer 3 Litera b, des Protokolls.