Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Ungarn

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 539 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

09.09.1973

Text

Anlage B

PLAN FÜR PERIODISCHE KONSULTATIONEN ZWISCHEN UNGARN UND DEN

VERTRAGSPARTEIEN GEMÄSS ZIFFER 6 DES PROTOKOLLS

Die Konsultationen werden nach den folgenden Richtlinien durchgeführt:

(i) Ungarische Ausfuhren

  1. Litera a
    Allgemeine Entwicklung und geographische Verteilung der ungarischen Ausfuhren nach Vertragsparteien und der gesamten ungarischen Ausfuhren.
  2. Litera b
    Die Entwicklung der ungarischen Ausfuhren bei verschiedenen Warengruppen, z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter.
  3. Litera c
    Maßnahmen, die gemäß Ziffer 4 des Protokolls von Vertragsparteien ergriffen wurden, die gegenüber ungarischen Ausfuhren mengenmäßige Beschränkungen aufrechterhalten, die im Widerspruch zu Artikel römisch dreizehn des Allgemeinen Abkommens stehen.
  4. Litera d
    Andere Fragen betreffend ungarische Ausfuhren.

(ii) Ungarische Einfuhren

  1. Litera a
    Allgemeine Entwicklung und geographische Verteilung der ungarischen Einfuhren aus den Vertragsparteien und der gesamten ungarischen Einfuhren.
  2. Litera b
    Entwicklung der ungarischen Einfuhren bei verschiedenen Warengruppen, z. B. landwirtschaftliche Waren, Rohstoffe, Halbfertigwaren, Maschinen und Konsumgüter.
  3. Litera c
    Andere Fragen betreffend ungarische Einfuhren.

(iii) Entwicklungen in den Handelsvorschriften Ungarns, soweit sie durch Ziffer 3 Litera a, erfaßt sind, und Überprüfung der Wirksamkeit der Bemühungen Ungarns gemäß Ziffer 3 Litera b, des Protokolls.