Kurztitel

Finanzkonglomerategesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

12.08.2006

Außerkrafttretensdatum

25.03.2009

Text

3. HAUPTSTÜCK

ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Paragraph 18,

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Auf die aufsichtsbehördliche Prüfung der Jahresabschlüsse findet es für das nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahr erstmalig Anwendung.
  2. Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, anzuwenden sein.
  3. Absatz 3,Paragraph 14, Absatz 3 bis 6 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2006, tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.