Absatz eins,Der nach diesem Bundesgesetz zu errichtende Sparkassen-Prüfungsverband (Prüfungsverband) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Dem Prüfungsverband gehören alle Sparkassen, Sparkassen Aktiengesellschaften und Privatstiftungen gemäß Paragraph 27 a, als seine ausschließlichen Mitglieder an; er hat den Zweck, eine Prüfungsstelle (Paragraph eins, der Anlage zu Paragraph 24, – Prüfungsordnung) zur Durchführung von Prüfungen nach Absatz 2,, sonstigen Prüfungen, prüfungsnahen Tätigkeiten und Prüfungen, die ihm nach anderen bundesgesetzlichen Bestimmungen aufgetragen sind, zu unterhalten. Die Prüfungsstelle hat darüber hinaus in Verbindung mit der Einlagensicherung gemäß Paragraph 93, BWG Aufgaben im Rahmen eines Früherkennungssystems der Sparkassen wahrzunehmen.