Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2006,
Paragraph 2
12.08.2006
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.