Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei
Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,
Artikel 4
21.07.1936
Die Einfuhr türkischer Waren nach Österreich und österreichischer Waren nach der Türkei wird ohne Rücksicht auf ihre Menge über die zur Verzollung von Waren ausländischer Herkunft ermächtigten türkischen und österreichischen Häfen und Bahnhöfe erfolgen.