Kurztitel

Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

21.07.1936

Text

Artikel 4.

Die Einfuhr türkischer Waren nach Österreich und österreichischer Waren nach der Türkei wird ohne Rücksicht auf ihre Menge über die zur Verzollung von Waren ausländischer Herkunft ermächtigten türkischen und österreichischen Häfen und Bahnhöfe erfolgen.