Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei
Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,
Artikel 3
21.07.1936
Forderungen, die aus dem sich gemäß den vorangegangenen Artikeln ergebenden Warenaustausch entstehen, unterliegen den Bestimmungen, des zwischen beiden Ländern am heutigen Tage unterzeichneten Clearingübereinkommens.