Kurztitel

Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1936,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

21.07.1936

Text

Artikel 3.

Forderungen, die aus dem sich gemäß den vorangegangenen Artikeln ergebenden Warenaustausch entstehen, unterliegen den Bestimmungen, des zwischen beiden Ländern am heutigen Tage unterzeichneten Clearingübereinkommens.