Absatz eins,Die Kreditinstitute haben zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offen zu legen. Sie haben weiters jene Informationen zu veröffentlichen, die gemäß Absatz 6, für den auf internen Ratings basierenden Ansatz, die kreditrisikomindernden Techniken und den fortgeschrittenen Messansatz für das operationelle Risiko vorgeschrieben sind. Die Kreditinstitute haben festzulegen, in welchem Medium sie diese Offenlegungen vornehmen. Sie haben alle diese Informationen im selben Medium zu veröffentlichen. Dieses Medium muss allgemein zugänglich sein; eine Offenlegung im Jahresabschluss erfüllt unbeschadet Absatz 8, Ziffer 3, die Anforderung der allgemeinen Zugänglichkeit.