Absatz eins,Die Anerkennung externer Rating-Agenturen für die Zwecke der Zuordnung von Forderungsbeträgen zu Bonitätsstufen im Kreditrisiko-Standardansatz gemäß Paragraph 22 a, Absatz 4, oder zur Bestimmung der Forderungsbeträge von Verbriefungen gemäß Paragraph 22 c, Absatz eins, bedarf der Bewilligung der FMA. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Methodik für die Vergabe von Ratings die Voraussetzungen gemäß Ziffer eins bis 6 erfüllt und die Ratings gemäß Ziffer 7, von den Nutzern als verlässlich anerkannt werden:
- Ziffer einsdie Vergabe von Ratings erfolgt fundiert, systematisch und beständig;
- Ziffer 2die Methodik wird regelmäßig anhand historischer Erfahrungswerte bewertet und überprüft;
- Ziffer 3die vergebenen Ratings werden regelmäßig überprüft und bei Änderungen der finanziellen Situation des beurteilten Unternehmens angepasst; dabei hat die Überprüfung des Ratings nach jedem signifikanten Ereignis, mindestens aber einmal im Jahr zu erfolgen;
- Ziffer 4die Vergabe von Ratings ist transparent; insbesondere hat die anerkannte Rating-Agentur zu gewährleisten, dass die internen Grundsätze der angewandten Methodik öffentlich zugänglich sind, damit sich potentielle Nutzer ein Urteil über die angemessene Herleitung der Ratings bilden können;
- Ziffer 5die vergebenen Ratings unterliegen objektiven und sachlichen Kriterien; diese Kriterien sind hinsichtlich der Rating-Agentur insbesondere
- Litera adie Eigentums- und Organisationsstruktur,
- Litera bdie finanziellen Ressourcen,
- Litera cdie personelle Ausstattung und die Sachkenntnis,
- Litera ddie Unternehmenskultur,
- Litera edie internen Kontrollmechanismen;
- Ziffer 6die Ratings stehen Kreditinstituten zu vergleichbaren Bedingungen wie anderen Marktteilnehmern zur Verfügung;
- Ziffer 7die Ratings gelten bei den Nutzern als verlässlich; bei der Beurteilung der Verlässlichkeit sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Litera ader Marktanteil der anerkannten Rating-Agentur,
- Litera bdie von der anerkannten Rating-Agentur erzielten Einkünfte sowie im weiteren Sinn deren finanzielle Verhältnisse,
- Litera cdie Nutzung der Ratings bei der Gestaltung der Konditionen und
- Litera ddie Nutzung der Ratings für die Ausgabe von Schuldverschreibungen und die Bewertung von Kreditrisiken durch mindestens zwei Kreditinstitute.