Kurztitel

Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 04

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)

hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2006,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Beginn des 2. Semesters des

Schuljahres 2006/07 und hinsichtlich der weiteren Klassen

semesterweise aufsteigend in Kraft vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 6,).

Text

Anlage A4B

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE

                          I. STUNDENTAFEL *1)

        (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                               Wochenstunden              Lehrver-

A. Pflichtgegenstände           Semester               pflichtungs-

                             1.    2.    3.    4. Summe   gruppe

____________________________________________________________________

    Kernbereich

1. Religion                  1     1     1     1     4        (III)

2. Englisch einschließlich

    Wirtschaftssprache        2     2     2     2     8          I

3. Lebende Fremdsprache *2)  4     4     3     3    14         (I)

4. Ökologie und Warenlehre   1     1     -     -     2         III

5. Mathematik und

    angewandte Mathematik     1     1     -     -     2          I

6. Betriebswirtschaft        4     4     4     3    15          I

7.-8. Betriebswirtschaft-

      liche Übungen und

      Projektmanagement *3)

7. Businesstraining und

    Übungsfirma               1     1     4     -     6          I

8. Qualitätsmanagement

    und Case Studies          -     -     1     1     2          I

9. Rechnungswesen und

    Controlling *3)           4     4     4     4    16          I

10. Wirtschaftsinformatik     2     2     -     -     4          I

11. Informations- und

    Officemanagement *4)      3     3     -     -     6         III

12. Politische Bildung und

    Recht                     -     -     2     2     4         III

13. Volkswirtschaft           -     -     2     2     4         III

____________________________________________________________________

Summe Kernbereich            23    23    23    18    87

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen       18-26 18-26 15-22 15-26

____________________________________________________________________

    Fachbereich *5)                                              I

14. Projektmanagement und

    Projektarbeit *3)         -     -     1     1     2          I

15. Ausbildungsschwerpunkt

    *3) *5) *6)

    oder Fachrichtung

    *3) *5) *7)               -     -     4     3     7          I

16. Seminare *8) *9)                                 0-10       I-IV

                                                                *10)

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl      23    23    28    22    96

Rahmen für schulautonome

Lehrplanbestimmungen       20-28 20-28 20-28 20-28

____________________________________________________________________

15A Ausbildungsschwerpunkt

A.1 Controlling und Jahresabschluss                              I

A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing              I

A.3 Entrepreneurship und Management                              I

A.4 Multimedia und Webdesign                                     I

A.5 Netzwerkmanagement                                           I

A.6 Softwareentwicklung                                          I

A.7 Digital Business                                             I

A.8 Transportmanagement                                          I

A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11)                   I

15B Fachrichtung

B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting                      I

B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n)

    und Kultur                                                   I

B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit autonomem

    Geschäftsfeld                                                I

B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und

    Informationstechnologie                                      I

B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft     I

B.6 Schulautonome Fachrichtung *12)                              I

____________________________________________________________________

    Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges

    Betriebpraktikum, Förderunterricht

____________________________________________________________________

B. Freigegenstände

    Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien

    (Anlage A4).

C. Unverbindliche Übungen

    Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien

    (Anlage A4).

D. Freiwilliges Betriebspraktikum

    Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien

    (Anlage A4).

F. Förderunterricht

    Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien

    (Anlage A4).

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch vier schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch vier.

*6) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Semesterwochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Semester für jeweils zwei Semesterwochenstunden konzipiert.

*7) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Semester für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.

*8) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. *9) Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Semesterwochenstunden konzipiert. *10) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei, Praxisseminare in römisch vier einzustufen. *11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.

*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Gesetzlicher Auftrag der Schulart:

Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen anderer Art das berufsspezifische Bildungsgut der Handelsakademie ergänzend zu vermitteln.

Die Ausbildung am Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung beendet.

Leitziele:

Es gelten sinngemäß die Leitziele der Handelsakademie (Anlage A1).

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Studierenden und der Gegebenheiten des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige (siehe Anlage A1).

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Abweichend davon:

Besondere Bestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Kernbereich (2. – 13.) - ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ - Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:

Im Rahmen der durch Reduktionen im Kernbereich frei werdenden Wochenstunden kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß der im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände des Ausbildungsschwerpunktes bzw. der Fachrichtung sowie der Seminare innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten vorgesehen werden. Der Ausbildungsschwerpunkt hat mindestens sechs Wochenstunden zu umfassen; die Verteilung auf die einzelnen Semester kann schulautonom erfolgen. Diesfalls sind schulautonom die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Ferner können im Rahmen der durch Reduktionen im Kernbereich frei werdenden Wochenstunden schulautonome Seminare, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte oder schulautonome Fachrichtungen geschaffen werden. Für diese sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bezeichnung des Seminars, des Ausbildungsschwerpunktes und der Fachrichtung und deren Pflichtgegenstände, Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen. Bei Schaffung einer schulautonomen Fachrichtung dürfen höchstens vier Pflichtgegenstände vorgesehen werden.
Das Wochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Projektmanagement und Projektarbeit“ ist nicht verschiebbar mit insgesamt zwei Semesterwochenstunden festzulegen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  4. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.
  7. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
  9. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    ENGLISCH EINSCHLIESSLICH WIRTSCHAFTSSPRACHE

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 3
    LEBENDE FREMDSPRACHE

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 4
    ÖKOLOGIE UND WARENLEHRE

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 5
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

6. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 7
    - 8. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN UND PROJEKTMANAGEMENT

  1. Ziffer 7
    BUSINESSTRAINING UND ÜBUNGSFIRMA

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4), mit der Maßgabe, dass der Lehrstoff des 3. und 4. Semesters im 3. Semester vermittelt wird.

  1. Ziffer 8
    QUALITÄTSMANAGEMENT UND CASE STUDIES

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 9
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 10
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 11
    INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 12
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

13. VOLKSWIRTSCHAFT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

  1. Ziffer 14
    PROJEKTMANAGEMENT UND PROJEKTARBEIT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A. Ausbildungsschwerpunkt

15.A.1. CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.2. INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT MIT MARKETING

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.3. ENTREPRENEURSHIP UND MANAGEMENT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.4. MULTIMEDIA UND WEBDESIGN

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.5. NETZWERKMANAGEMENT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.6. SOFTWAREENTWICKLUNG

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.7. D IGITAL BUSINESS

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.8. TRANSPORTMANAGEMENT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.A.9. SCHULAUTONOMER AUSBILDUNGSSCHWERPUNKT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.B. Fachrichtung

15.B.1. FACHRICHTUNG CONTROLLING UND ACCOUNTING CONTROLLING

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

ACCOUNTING

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

BETRIEBLICHE INFORMATIONSSYSTEME

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.B.2. FACHRICHTUNG INTERNATIONALE WIRTSCHAFT UND FREMDSPRACHE(N)

UND KULTUR

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.B.3. FACHRICHTUNG ENTREPRENEURSHI P UND MANAGEMENT MIT AUTONOMEM

GESCHÄFTSFELD

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.B.4. FACHRICHTUNG INFORMATIONSMANAGEMENT UND

INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.B.5. FACHRICHTUNG LOGISTIKMANAGEMENT UND SPEDITIONSWIRTSCHAFT

LOGISTIKMANAGEMENT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

SPEDITIONSWIRTSCHAFT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

15.B.6. SCHULAUTONOME FACHRICHTUNG

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

16. Seminare

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

B. FREIGEGENSTÄNDE

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

10008944

Dokumentnummer

NOR40080527