Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2006,
römisch fünf
Anlage eins /, 04
01.09.2006
04.05.2009
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht)
hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2006,
hinsichtlich des 2. Semesters mit Beginn des 2. Semesters des
Schuljahres 2006/07 und hinsichtlich der weiteren Klassen
semesterweise aufsteigend in Kraft vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 6,).
LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Semester pflichtungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Kernbereich
1. Religion 1 1 1 1 4 (III)
2. Englisch einschließlich
Wirtschaftssprache 2 2 2 2 8 I
3. Lebende Fremdsprache *2) 4 4 3 3 14 (I)
4. Ökologie und Warenlehre 1 1 - - 2 III
5. Mathematik und
angewandte Mathematik 1 1 - - 2 I
6. Betriebswirtschaft 4 4 4 3 15 I
7.-8. Betriebswirtschaft-
liche Übungen und
Projektmanagement *3)
7. Businesstraining und
Übungsfirma 1 1 4 - 6 I
8. Qualitätsmanagement
und Case Studies - - 1 1 2 I
9. Rechnungswesen und
Controlling *3) 4 4 4 4 16 I
10. Wirtschaftsinformatik 2 2 - - 4 I
11. Informations- und
Officemanagement *4) 3 3 - - 6 III
12. Politische Bildung und
Recht - - 2 2 4 III
13. Volkswirtschaft - - 2 2 4 III
____________________________________________________________________
Summe Kernbereich 23 23 23 18 87
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen 18-26 18-26 15-22 15-26
____________________________________________________________________
Fachbereich *5) I
14. Projektmanagement und
Projektarbeit *3) - - 1 1 2 I
15. Ausbildungsschwerpunkt
*3) *5) *6)
oder Fachrichtung
*3) *5) *7) - - 4 3 7 I
16. Seminare *8) *9) 0-10 I-IV
*10)
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 23 23 28 22 96
Rahmen für schulautonome
Lehrplanbestimmungen 20-28 20-28 20-28 20-28
____________________________________________________________________
15A Ausbildungsschwerpunkt
A.1 Controlling und Jahresabschluss I
A.2 Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing I
A.3 Entrepreneurship und Management I
A.4 Multimedia und Webdesign I
A.5 Netzwerkmanagement I
A.6 Softwareentwicklung I
A.7 Digital Business I
A.8 Transportmanagement I
A.9 Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt *11) I
15B Fachrichtung
B.1 Fachrichtung Controlling und Accounting I
B.2 Fachrichtung Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n)
und Kultur I
B.3 Fachrichtung Entrepreneurship und Management mit autonomem
Geschäftsfeld I
B.4 Fachrichtung Informationsmanagement und
Informationstechnologie I
B.5 Fachrichtung Logistikmanagement und Speditionswirtschaft I
B.6 Schulautonome Fachrichtung *12) I
____________________________________________________________________
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, freiwilliges
Betriebpraktikum, Förderunterricht
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B. Freigegenstände
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien
(Anlage A4).
C. Unverbindliche Übungen
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien
(Anlage A4).
D. Freiwilliges Betriebspraktikum
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien
(Anlage A4).
F. Förderunterricht
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien
(Anlage A4).
____________________________________________________________________
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch vier schulautonom abgeändert werden.
*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*5) Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch vier.
*6) Bei einer Gesamtstundenanzahl von sechs bis acht Semesterwochenstunden ist ein Ausbildungsschwerpunkt gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist pro Semester für jeweils zwei Semesterwochenstunden konzipiert.
*7) Bei einer Gesamtstundenanzahl von neun bis 16 Wochenstunden ist eine Fachrichtung gegeben. Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten Pflichtgegenstände der Fachrichtung ist pro Semester für jeweils drei Wochenstunden konzipiert.
*8) In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen. *9) Der Lehrstoff der im römisch sechs. Abschnitt angeführten wählbaren Seminare ist jeweils für drei Semesterwochenstunden konzipiert. *10) Schulautonom geschaffene Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind grundsätzlich in Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins einzustufen, sprachliche Seminare, welche jedoch die kommunikative Kompetenz erweitern, sind in Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei, Praxisseminare in römisch vier einzustufen. *11) In Amtsschriften ist die Bezeichnung des schulautonomen Ausbildungsschwerpunktes anzuführen.
*12) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der schulautonomen Fachrichtung anzuführen.
römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Gesetzlicher Auftrag der Schulart:
Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen anderer Art das berufsspezifische Bildungsgut der Handelsakademie ergänzend zu vermitteln.
Die Ausbildung am Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung beendet.
Leitziele:
Es gelten sinngemäß die Leitziele der Handelsakademie (Anlage A1).
römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Es gelten die didaktischen Grundsätze der Handelsakademie unter Berücksichtigung der Eingangsvoraussetzungen der Studierenden und der Gegebenheiten des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige (siehe Anlage A1).
römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Sinngemäß wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Abweichend davon:
Besondere Bestimmungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Kernbereich (2. – 13.) - ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ - Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
6. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4), mit der Maßgabe, dass der Lehrstoff des 3. und 4. Semesters im 3. Semester vermittelt wird.
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
13. VOLKSWIRTSCHAFT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.1. CONTROLLING UND JAHRESABSCHLUSS
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.2. INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT MIT MARKETING
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.3. ENTREPRENEURSHIP UND MANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.4. MULTIMEDIA UND WEBDESIGN
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.5. NETZWERKMANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.6. SOFTWAREENTWICKLUNG
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.7. D IGITAL BUSINESS
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.8. TRANSPORTMANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.A.9. SCHULAUTONOMER AUSBILDUNGSSCHWERPUNKT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.B.1. FACHRICHTUNG CONTROLLING UND ACCOUNTING CONTROLLING
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
ACCOUNTING
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
BETRIEBLICHE INFORMATIONSSYSTEME
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
UND KULTUR
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
GESCHÄFTSFELD
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
INFORMATIONSTECHNOLOGIE
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.B.5. FACHRICHTUNG LOGISTIKMANAGEMENT UND SPEDITIONSWIRTSCHAFT
LOGISTIKMANAGEMENT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
SPEDITIONSWIRTSCHAFT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
15.B.6. SCHULAUTONOME FACHRICHTUNG
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
16. Seminare
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
B. FREIGEGENSTÄNDE
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
D. FREIWILLIGES BETRIEBSPRAKTIKUM
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
E. FÖRDERUNTERRICHT
Sinngemäß wie im Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien (Anlage A4).
27.12.2019
10008944
NOR40080527