Kurztitel

Wohnungseigentumsgesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 124 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 57

Inkrafttretensdatum

27.07.2006

Außerkrafttretensdatum

30.09.2006

Text

Begründung von Wohnungseigentum

auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes 1975

Paragraph 57, (1) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006 kann - ungeachtet eines allfälligen Widerspruchs zu Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 – die Einverleibung von Wohnungseigentum auf Grund von Urkunden beantragt werden, die noch nach der Rechtslage des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 erstellt wurden, sofern die Wohnungseigentumsbegründung nach dem Wohnungseigentumsgesetz 1975 gültig gewesen wäre.

  1. Absatz 2,Anmerkung, Tritt mit 1.10.2006 in Kraft)