Spätestens am Ende des fünften Jahres nach Inkrafttreten dieses Abkommens ratifiziert Libanon die geänderten Fassungen folgender multilateraler Übereinkünfte über geistiges Eigentum, an denen die Mitgliedstaaten und Libanon als Vertragsparteien beteiligt sind oder die von den Mitgliedstaaten de facto angewandt werden:
- StrichaufzählungPariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Stockholmer Fassung von 1967, geändert 1979)
- StrichaufzählungBerner Übereinkunft über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Pariser Fassung von 1971, geändert 1979)
- StrichaufzählungAbkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Genfer Fassung von 1977, geändert 1979).