In Paragraph 148 i, Absatz eins, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes – BSVG, Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, in der Fassung des Abschnitts römisch zwei der 22. Novelle zum BSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 1998,, werden im ersten Satz die Wortfolge „geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ und im zweiten Satz die Wortfolge „der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ als verfassungswidrig aufgehoben.