Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2006,
Vertrag - Ungarn
Artikel 34
01.06.2006
30.09.2018
29/08 Strafrecht
Im Rahmen der Durchführung des vorliegenden Vertrages tragen bei Fehlen anderslautender Bestimmungen beide Vertragsstaaten die auf ihrer Seite anfallenden Kosten selbst.
19.10.2018
20004823
NOR40079824