Absatz eins,Mangels anders lautender Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ist der Beamte des ersuchenden Vertragsstaates im Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates:
- Litera azum Tragen einer Uniform berechtigt;
- Litera bberechtigt, den seinerseits auf frischer Tat betretenen oder die Flucht versuchenden Verdächtigen festzunehmen und zurückzuhalten, er hat diesen aber unverzüglich der örtlich zuständigen Behörde des ersuchten Vertragsstaates zu übergeben.