(3)Absatz 3,Ausschließlich für die Zustellung von Reisepässen gemäß § 3 Abs. 9 des Paßgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2006, kann an Stelle der Formulare 3/1 und 3/2 das Formular 3/3 und an Stelle der Formulare 4/1 und 4/2 das Formular 4/3 verwendet werden.Ausschließlich für die Zustellung von Reisepässen gemäß Paragraph 3, Absatz 9, des Paßgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2006,, kann an Stelle der Formulare 3/1 und 3/2 das Formular 3/3 und an Stelle der Formulare 4/1 und 4/2 das Formular 4/3 verwendet werden.