Führen von Dienstgraden als Verwendungsbezeichnungen im Exekutvidienst
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 2015,
Paragraph 3
01.07.2006
30.06.2015
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen, soweit sie sich nicht ausdrücklich nur auf Frauen oder Männer beziehen, Frauen und Männer gleichermaßen.