Absatz eins,Den Mitgliedern oder im Vertretungsfall den für sie einschreitenden Ersatzmitgliedern des Urheberrechtsenates gebührt für jeden erledigten Fall eine Vergütung für ihre Tätigkeit im Ausmaß eines Vielfachen der Zeitgrundgebühr von 50 € wie folgt:
- Ziffer einsdem bearbeitenden Mitglied (Berichterstatter) das zehnfache,
- Ziffer 2der/dem Vorsitzenden das fünffache,
- Ziffer 3dem dritten Mitglied das dreifache,
- Ziffer 4der/dem Vorsitzenden das fünfzehnfache, wenn sie/er zugleich bearbeitendes Mitglied ist.