Der als Werk der Evangelischen Kirche A.B. errichtete Ungarische Seelsorgedienst A.B. wurde mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 aufgelöst. Er hat damit die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren.
Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung der in eine Superintendenz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 220 aus 2006,
Artikel eins
13.06.2006