Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit einer Geldstrafe bis zu 7 000 Euro zu bestrafen, wer als Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, sonstiges Eisenbahnunternehmen oder Zuweisungsstelle
- Ziffer einsgegen die im Paragraph 74 a, vorgesehene Verpflichtung zur Auskunft, Einschau, Vorlage oder Unterrichtung verstößt oder
- Ziffer 2einem Bescheid der Schienen-Control GmbH nach Paragraph 77, Absatz 3, nicht Folge leistet.