Absatz eins,Der Schienen-Control GmbH obliegen neben den ihr im
- Ziffer 5und 6. Teil dieses Bundesgesetzes zugewiesenen Zuständigkeiten
(Paragraphen 53 e, 68 a, und 75) folgende Aufgaben:
- Ziffer einsdie Marktbeobachtung zur Feststellung der Entwicklung des Wettbewerbs am österreichischen Schienenverkehrsmarkt;
- Ziffer 2die Überwachung der Wahrung der Bereitstellungs- und Vorlagepflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Eisenbahnverkehrsunternehmen, sonstiger Eisenbahnunternehmen und der Zuweisungsstellen;
- Ziffer 3die Geschäftsführung für die Schienen-Control Kommission (Paragraph 81, Absatz 3,);
- Ziffer 4ein Informationsaustausch über ihre Entscheidungen und die der Schienen-Control Kommission mit entsprechenden ausländischen Regulierungsstellen;
- Ziffer 5die Tätigkeit einer Beschwerdestelle.