Absatz eins,Unter beteiligten juristischen Personen im Sinne des römisch sieben. Teiles sind die unmittelbar an der Gründung einer Europäischen Genossenschaft beteiligten Unternehmen zu verstehen. Dies sind im Falle der
- Ziffer einsNeugründung die daran beteiligten Unternehmen;
- Ziffer 2Verschmelzung die zu verschmelzenden Genossenschaften;
- Ziffer 3Umwandlung die umzuwandelnde Genossenschaft.