Absatz eins,Der Aufnahme in den Genossenschaftsvertrag bedarf es, wenn die Genossenschaft zulassen will
- Ziffer einsdie Ausdehnung des Zweckgeschäfts auf Nichtmitglieder, wobei die sich aus dem Paragraph eins, Absatz eins, ergebende Beschränkung ausdrücklich aufzunehmen ist, oder
- Ziffer 2die Beteiligung an juristischen Personen des Unternehmens-, des Genossenschafts- oder des Vereinsrechts oder an unternehmerisch tätigen eingetragenen Personengesellschaften.