Kurztitel

Einkommensteuergesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 23,

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Abkürzung

EStG 1988

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 124 b, Ziffer 185, Litera c,

Text

Gewerbebetrieb (Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 3,)

Paragraph 23,

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind:

  1. Ziffer eins
    Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.
  2. Ziffer 2
    Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insbesondere offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben.
  3. Ziffer 3
    Veräußerungsgewinne im Sinne des Paragraph 24,

Anmerkung

ÜR: Paragraph 124 b, Ziffer 134,

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2022

Gesetzesnummer

10004570

Dokumentnummer

NOR40078674