Absatz einsAufgaben der Zollverwaltung sind insbesondere
- Strichaufzählungdie Vollziehung des Zollrechts,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der Gemeinsamen Marktordnungsorganisation einschließlich der Ausfuhrerstattungen, soweit die Zollbehörden zuständig sind,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der Verbrauchsteuervorschriften,
- Strichaufzählungdie Erhebung des Altlastenbeitrages,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der gemäß § 9 übertragenen Kontrollbefugnisse,
- Strichaufzählungdie Vollziehung der Verbote und Beschränkungen im Sinn des § 29,
- Strichaufzählungdie Betrugsbekämpfung (§ 4 Abs. 2 Z 15),
- Strichaufzählungdie zwischenstaatliche Amtshilfe (Abschnitt G),
- Strichaufzählungdie Erhebung der Punzierungskontrollgebühr.