Absatz eins,Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung zum medizinischen Masseur sind:
- Ziffer einsein Lebensalter von mindestens 17 Jahren,
- Ziffer 2die zur Erfüllung der Berufspflichten notwendige gesundheitliche Eignung,
- Ziffer 3die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Paragraph 8, Absatz 5,) und
- Ziffer 4die positive Absolvierung der 9. Schulstufe.