Absatz eins,Die durch Herabsetzung des Stammkapitals bewirkte Abänderung des Gesellschaftsvertrages kann erst nach Ablauf der für die Anmeldung der Gläubiger bestimmten Frist zum Firmenbuch angemeldet werden.
GmbH-Gesetz
RGBl. Nr. 58 aus 1906, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2006,
Paragraph 56
01.07.2006