Absatz eins,Der Vorstand (die Geschäftsführung) der Kapitalgesellschaft hat den Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsgesellschafter zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
- Ziffer einsdie Niederschrift des Beschlusses über den Ausschluss;
- Ziffer 2wenn der Beschluss einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde;
- Ziffer 3bei Aktiengesellschaften der Nachweis der Veröffentlichung nach Paragraph 3, Absatz 4,