Kurztitel

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.06.2006

Text

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Finanzen ist zur nachstehenden Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Verkauf der Grundstücke EZ 16 (Hohe Warte 34) und EZ 269 (Hohe Warte 36), beide Grundbuch KG 01503 Heiligenstadt, an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH oder an eine in deren 100%-igem Eigentum stehende Tochtergesellschaft zu dem von einem Sachverständigen ermittelten Verkehrswert als Basisentgelt, wobei bei der Verwertung der Liegenschaft durch Weiterveräußerung oder Beteiligung Dritter eine Nachbesserungspflicht besteht.