Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5,

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Text

                                                            Anlage 5

              HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE -

                            AUFBAULEHRGANG

                          I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände             Wochenstunden             Lehrver-

                                 Jahrgang                verpflich-

                              I.    II.    III.   Summe  tungsgruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

     1. Religion ...........  2      2      2       6       (III)

     2. Sprache und

        Kommunikation:

        2.1 Deutsch ........  2      2      2       6        (I)

        2.2 Fremd-

            sprachen:

            2.2.1 Englisch .  3      3      3       9        (I)

            2.2.2 Zweite

                  lebende

                  Fremd-

                  sprache

                  *2) ......  4      4      4      12        (I)

     3. Humanwissenschaften:

        3.1 Geschichte und

            Kultur .........  2      2      -       4        III

        3.2 Psychologie und

            Philosophie ....  -      -      2       2        III

     4. Kunst:

        4.1 Musikerziehung

            *3) ............  1     (1)    (-)     1+(1)    (IVa)

        4.2 Bildnerische

            Erziehung und

            Kreatives

            Gestalten *3) ..  1     (1)    (-)     1+(1)      IVa

     5. Naturwissenschaften:

        5.1 Biologie und

            Ökologie .......  -      2      2       4         III

        5.2 Chemie .........  2      -      -       2        (III)

        5.3 Physik .........  -      2      -       2        (III)

        5.4 Mathematik und

            angewandte

            Mathematik .....  3      2      3       8         (I)

     6. Wirtschaft, Politik

        und Recht:

        6.1 Wirtschafts-

            geographie .....  3      -      -       3         III

        6.2 Betriebs- und

            Volks-

            wirtschaft .....  2      3      -       5          II

        6.3 Politische

            Bildung und

            Recht ..........  -      -      2       2         III

        6.4 Rechnungswesen

            und Controlling

            *4) ............  2      2      2       6          I

     7. Informations-

        management:

        7.1 Angewandte

            Informatik .....  -      -      2       2          I

     8. Ernährung,

        Gastronomie und

        Hotellerie:

        8.1 Ernährung ......  -      2      -       2         III

     9. Bewegung und Sport .  2      2      2       6        (IVa)

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Stammbereich                 29     29     26      84

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches

gemäß Abschnitt A.2.          5      6      6      17

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl      34     35     32     101

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer

Erweiterungsbereich *5)

(Schulautonome

Pflichtgegenstände)

  1. Ausbildungsschwer-

     punkte: *6)

     1.1 Ausbildungs-

         schwerpunkte mit

         vorgegebenen

         Inhalten:

         Internationale

         Kommunikation in

         der Wirtschaft ....................................   I

         Medieninformatik ..................................   I

         Kulturtouristik ...................................  III

     1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *7)

         Fremdsprachenschwerpunkt ..........................   I

         IT-Schwerpunkt ....................................   I

         Fachtheoretischer Schwerpunkt .....................  III

         Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt ................  IVa

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte             6-17

____________________________________________________________________

  2. Seminare: *7)

     Fremdsprachenseminar ..................................   I

     Betriebsorganisatorisches Seminar .....................   I

     IT-Seminar ............................................   I

     Allgemein bildendes Seminar ...........................  III

     Naturwissenschaftliches Seminar .......................  III

     Künstlerisch-kreatives Seminar ........................  IVa

     Persönlichkeitsbildendes Seminar ......................  III

     Fachtheoretisches Seminar .............................  III

     Praxisseminar .........................................  IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                            0-11

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich    5   6    6    17

____________________________________________________________________

B. Fakultatives Praktikum

Insgesamt zwölf Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang.

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *5)

*1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Alternativer Pflichtgegenstand im römisch II. Jahrgang. *4) Mit Computerunterstützung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest sechs Wochenstunden zu führen.

*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der Paragraphen 65 und 77 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder die Hotelfachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu elf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 36 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht hat eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins

  1. Ziffer 21
    Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen.
Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Analyse des Medienkonsums.

Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (Freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Bericht, Kommentar, Glosse, Leserbrief ua.).

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel.

Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren; Argumentieren; Dokumentieren; Erörtern; Appellieren;

Kommentieren; Diskutieren; Debattieren; Adressatenorientierte

Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference - gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll *1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei

in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll 1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.
Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

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*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,

Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,

ISBN 3-468-49469-6.

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  1. Ziffer 3
    HUMANWISSENSCHAFTEN
3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen; Staatslehren; Entstehung der USA. Napoleon und Europa; Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus; Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt.
Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution; Neuordnung Europas.
Internationale Organisationen.
Aussereuropäische Entwicklungen; Nationalsozialismus, Zweiter
Weltkrieg.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Psychologie:
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie; Medienerziehung.
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).
Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Philosophie:
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Vokales Musizieren:
Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.
Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer
Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.
Instrumentales Musizieren:
Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.
Harmonische Muster.
Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.
Gestalten:
Szenisches Gestalten, Collagen.
Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.
Musikkunde:
Werkbetrachtung und Werkinterpretation.
Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung,
Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv,
Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.
Notationsformen und Tonsysteme.
Formen und Gattungen der Musik.
Hören:
Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen,
Funktionsbereichen und Kulturkreisen.
Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.
Musik und Gesellschaft:
Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.
Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.
Bewegung:
Freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen.
Elektronische Medien und Informationstechnologie:
Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit und Raum, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion, Perspektive).
Skizze, autonome Zeichnung und verschiedene druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Räumliche Gestaltung:
Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form
und Funktion.
Medien:
Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Fachterminologie. Vergleichende Bildbetrachtung.
Entwicklung der europäischen Kunst, aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

  1. Ziffer 5
    NATURWISSENSCHAFTEN
5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Cytologie:
Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe,
Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.
Mikrobiologie:
Biotechnologie - ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.
Zelle - Gewebe - Organe - Organsysteme - Organismus:
Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).
Verhaltensbiologie:
Methoden; angeborenes - erworbenes Verhalten.
Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).
Ökologie:
Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale
Auswirkungen.
Umwelt- und Naturschutz.
Genetik und Gentechnik:
Molekulargenetik; Humangenetik.
Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).
Evolution:
Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.
Evolutionsfaktoren; Evolutionstheorien; Ablauf.
Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Chemische Methodik:

Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).

Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen,

Wechselwirkung zwischen Molekülen.

Chemische Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.

Wasser:

Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).

Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.

Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.

Komplexbildung, Sedimentation.

Organische Chemie:

Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):

Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau.

Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.

Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).

Werkstoffe:

Glas, Metalle, Papier.

Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).

Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.

Biochemie:

Chemische Evolution; Enzyme; Nucleinsäuren; Proteinbiosynthese.

Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Massen, Teilchen und Felder:
Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).
Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).
Wellen und Strahlung:
Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.
Schallwellen und Akustik.
Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).
Technische Physik:
Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).
Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme.
Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln.
Funktionenlehre:
Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.
Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen.
Exponenzial- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen.
Folgen und Reihen.
Elementare Geometrie, Flächen und Körper.
Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.
Differenzialrechnung.
Integralrechnung.
Statistik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.
Lineare Optimierung.
Kosten- und Preistheorie.
Extremwertprobleme.
Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.
Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei einstündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
    6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.
Länder der Dritten Welt:
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Industrieländer:
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten
und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial;
demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;
zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Kaufmannseigenschaft; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch.
Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.
Rechtsformen der Unternehmung:
Wahl der Rechtsform.
Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.
Handel:
Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels - Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung.
Marketing:
Marktforschung; Absatzpolitisches Instrumentarium.
Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle
Entwicklungen.
Investition und Finanzierung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidung.
Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.
Grundlagen der Wirtschaft:
Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb).
Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik).
Wertpapiere:
Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien;
Wertpapierbörsen.
Betriebliche Organisation:
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -
entwicklung.
Unternehmensführung:
Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;
Führungsstile.
Personalentwicklung (Mitarbeiterauswahl- und -beurteilung, Mitarbeitermotivation, Laufbahnplanung).
Qualitätssicherung.
Aktuelle Managementkonzeptionen.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Währungspolitik (ÖNB und EZB); Geld- und Inflationstheorie;
Zahlungsbilanz.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte;
Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht;
Konsumentenschutz.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
EU-Recht.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Integration der Vorkenntnisse.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.
Kostenrechnung und Controlling (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):
Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;
Betriebsergebnisrechnung.
Jahresabschluss:
Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen. Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften; GmbH. Handelsbilanz - Steuerbilanz.
Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Steuerlehre:
Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.
Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik:
Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation.
Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei zwei-oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 7
    INFORMATIONSMANAGEMENT
7.1 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:
Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:
Planung und Management von Internet-Servern; Topologien,
Protokolle und Dienste.
Publishing:
Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 8
    ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

8.1 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:
Bestandteile der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).
Folgen der Über- und Unterversorgung.
Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus. Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.
Würzmittel.
Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

  1. Ziffer 9
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe ist darauf zu achten, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
Lehrstoff:
Mehrsprachige interne und externe Kommunikation in Unternehmen (unter besonderer Berücksichtigung von touristischen und anderen Dienstleistungsbetrieben).
Wirtschaftliche Situationen, Konventionen und Strukturen im
internationalen Vergleich.
Kommunikationsformen und -situationen:
zB Protokolle, Kurzberichte, Memos, gängige Geschäftskorrespondenz.
Inhaltsadäquate Übertragung von Texten in die jeweilige
Zielsprache.
Interpretieren von Datenmaterial.
Präsentieren, Moderieren, Argumentieren.
Simulationen der beruflichen Praxis oder authentische Situationen aus ausgewählten Bereichen (zB Empfang, Gästebetreuung, Kundenberatung und Verkauf, Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Personalmanagement).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

*2) Basis sind die Deskriptoren des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Kapitel 4 und 5; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6; diese wurden in Hinblick auf die Unterrichtsziele des Ausbildungsschwerpunkts ausgewählt und bearbeitet.

_____________________________________________________________________

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Internet:
Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Web-Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ...).
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und
ethische Probleme des Internets.
Web-Design und Management:
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Multimedia:
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimediaproduktionen. Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e) mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Aufgaben, Gliederung der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Esskultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot. Verkehrsgeographische Situation,
Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als touristische Profilierungsinstrumente (zB Pauschalangebote, Themenstraßen).
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank.
Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (zB Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche).
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (zB Zeitreisen, regionale Küche).
Kulturpflege und Kulturpolitik (zB Denkmalschutz, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen.
Durchführung von touristischen und kulturellen Programmen und Veranstaltungen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene.
Mitarbeiter- und Kundenkontakte.
Neue Trends im Freizeitbereich:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Touristisches Marketing:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Kluburlaub.
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region; Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen Institutionen; Public Relations-Arbeit; Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte.

1.2 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in den römisch III. Jahrgang im Ausmaß von zwölf Wochen in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in den dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes

unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen

und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.