Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Text

Anlage 1

DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände             Wochenstunden             Lehrver-

                                   Klasse                verpflich-

                               1.    2.    3.    Summe   tungsgruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

  1. Religion ..............   2     2     2       6        (III)

  2. Sprache und

     Kommunikation:

     2.1 Deutsch ...........   3     2     2       7          (I)

     2.2 Kommunikation und

         Präsentation 2) ...   -     2     -       2          III

     2.3 Englisch ..........   3     3     3       9          (I)

3. Humanwissenschaften:

     3.1 Geschichte und

         Kultur ............   -     3     -       3          III

     3.2 Psychologie .......   -     -     2       2          III

4. Kunst:

     4.1 Musikerziehung ....   1     1     -       2         (IVa)

     4.2 Bildnerische

         Erziehung und

         Kreatives

         Gestalten .........   3     1     -       4          IVa

  5. Naturwissenschaften:

     5.1 Biologie und

         Ökologie ..........   -     2     2       4          III

     5.2 Chemie ............   2     -     -       2         (III)

  6. Wirtschaft, Politik

     und Recht:

     6.1 Wirtschafts-

         geographie ........   3     -     -       3          III

     6.2 Betriebs- und

         Volkswirtschaft ...   -     2     3       5           II

     6.3 Politische

         Bildung und Recht .   -     -     3       3          III

     6.4 Rechnungswesen

         *3) ...............   3     3     3       9           I

  7. Informationsmanagement:

     7.1 Informations- und

         Officemanagement

         *4) ...............   3     3     -       6          III

     7.2 Angewandte

         Informatik ........   -     -     4       4           I

  8. Ernährung, Gastronomie

     und Hotellerie:

     8.1 Ernährung .........   -     3     -       3          III

     8.2 Küche und

         Service............   5     5     4      14           IV

     8.3 Betriebs-

         organisation ......   -     -     2       2           II

  9. Bewegung und Sport ....   2     2     2       6          (IVa)

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Stammbereich                  30    34    32      96

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches

gemäß Abschnitt A.2.           3     3     3       9

____________________________________________________________________

   Gesamtwochenstundenzahl    33    37    35     105

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich *5)

     (Schulautonome Pflichtgegenstände)

  1. Ausbildungsschwerpunkte: *6)

     1.1 Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen Inhalten:

         Zweite lebende Fremdsprache *7) ......................  I

         IT-Support ...........................................  I

         Gesundheit und Soziales .............................. III

     1.2 Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: *8)

         Fremdsprachenschwerpunkt .............................  I

         IT-Schwerpunkt .......................................  I

         Fachtheoretischer Schwerpunkt ........................ III

         Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt ................... IVa

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte                 6-9

  2. Seminare: *8)

     Fremdsprachenseminar .....................................  I

     Betriebsorganisatorisches Seminar ........................  I

     IT-Seminar ...............................................  I

     Allgemein bildendes Seminar .............................. III

     Naturwissenschaftliches Seminar .......................... III

     Künstlerisch-kreatives Seminar ........................... IVa

     Persönlichkeitsbildendes Seminar ......................... III

     Fachtheoretisches Seminar ................................ III

     Praxisseminar ............................................ IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare                                0-3

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich      3    3    3    9

____________________________________________________________________

B. Fakultatives Praktikum

Vier Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *5)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

*2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest 6 Wochenstunden zu führen.

*7) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*8) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbe- reich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um - im Ausmaß der Verminderung - das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu drei Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht hat eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. Ziffer 2
    SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe anhand ausgewählter Beispiele der deutschsprachigen Literatur und deren Gegenwartsbezug.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Kritische Analyse des Medienkonsums.

Sprache der Medien.

Textsorten der Wirtschaft (Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Beschreibung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise aus dem Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler.

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem) in Standardsprache.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.). Stil.

Schriftliche und mündliche Kommunikation:

Argumentieren. Appellieren. Dokumentieren. Diskutieren.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten;

in der letzten Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei zweistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache. Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.). Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache. Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentator/in und Publikum).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.). Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, 6-3-5 ua.).

2.3 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Handel.

Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie. Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations. Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten;

in der letzten Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

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*1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,

Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,

ISBN 3-468-49469-6.

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  1. Ziffer 3
    HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Neuordnung Europas.
Die Erste Republik Österreich.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich. Krise der Demokratien.
Nationalsozialismus, Holocaust und Zweiter Weltkrieg.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).
Einigung Europas.
Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.
Rassismus, Genozide.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte.
Alternativbewegungen. Wirtschaftswachstum und Ökologie,
Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Revolution im Osten, Zusammenbruch und Demokratisierung der
sozialistischen Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration.
Migrationsprobleme. Terrorismus. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Suchtprävention.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Die Rolle des Unbewussten im menschlichen Erleben und Verhalten.

Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Einstellungen und Vorurteile. Medienerziehung.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege - Bewegung, Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Genauigkeit bei Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache. Verwendung

eines Mikrofons.

Instrumentales Musizieren:

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,

Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Erstellen eigener Texte zur Musik.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen anhand signifikanter,

kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Gestaltungselement der Musik.

Ausgewählte Formen und Gattungen der Musik.

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen

Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb. Musik und Werbung. Wirkungen und Funktionen von Musik.

Musiker und Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegen:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe.

Österreichische und internationale Tänze.

Nutzung elektronischer Medien und der Informationstechnologie in

der Musik.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Kreatives Gestalten:
Produktgestaltung (Gestaltungskriterien - Material, Funktion, Form, Farbe. Werkzeuge und Verfahren; Unfallverhütung. Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten).
Umweltgestaltung (Dekoration und räumliche Gestaltung). Einsatz moderner Medien in der Gestaltung und Dokumentation. Kreativitätstechniken.
Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten.
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit und Raum, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion, Perspektive).
Skizze, autonome Zeichnung und druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Räumliche Gestaltung:
Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form
und Funktion.
Medien:
Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen.
Schrift und Lay-out:
Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.
Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Fachterminologie.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.
Werkanalyse von Medienprodukten. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
Fächerübergreifendes Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Allgemeine Biologie:
Zelle als Einheit des Lebens (Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung).
Mikrobiologie:
Grundlagen. Bakterien, Viren, Pilze. Tierische und pflanzliche
Einzeller.
Zelle - Gewebe - Organe - Organsysteme - Organismus:
Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.
Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).
Ökologie:
Biotische und abiotische Faktoren.
Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss. Natur- und Umweltschutz.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.
Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).
Genetik und Gentechnik:
Cytologische Grundlagen der Vererbung. Humangenetik. Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

5.2 CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Chemische Methodik:
Aufstellen von Modellen (Atome - Periodensystem; chemische
Bindungen), Formelsprache.
Chemische Reaktionen (Energieumsatz. Reaktionsarten). Säuren und Basen (PH-Wert, Indikatoren; Neutralisation). Luft (Zusammensetzung, Luftverschmutzung; Schadstoffe).
Wasser (Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung;
Schadstoffe).
Boden (Zusammensetzung; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden;
Müll).
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Petrochemie).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte (Gärung, Carbonsäuren und deren Derivate).

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
    6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus
und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Schwellenländer, Entwicklungspolitik und ihre Folgen.
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes. Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten.
Freizeitverhalten und Tourismusregionen.
Österreich:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen; Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz.
Zahlungsformen.
Projektmanagement:
Projektorientiertes Arbeiten an Hand eines praktischen Beispiels
über ein betriebswirtschaftliches Thema.
Leistungsbereiche in verschiedenen Unternehmungen:
Beschaffung, Lagerung, Produktion, Absatz (Marketing).
Produktion (Industrielle Erzeugung, Handwerk).
Handel (Funktionen, Arten).
Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).
E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Bewerbung und Einstellungsgespräch.
Kreditinstitute:
Geschäfte der Kreditinstitute.
Rechtsformen der Unternehmung:
Einzelunternehmen und Personengesellschaften;
Kapitalgesellschaften; Genossenschaften.
Wertpapiere (Gläubigerpapiere, Anteilspapiere, Mischformen).
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;
Preismechanismus; volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit; Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung; Arbeitsmarkt und Lohnpolitik).

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte.
Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht;
Konsumentenschutz.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
EU-Recht.
Strafrecht.

6.4 RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme
(Überblick); Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan;
Bilanz und Erfolgsrechnung; Bücher der doppelten Buchführung;
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit E-Commerce.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer
und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen (einschließlich der Besonderheiten in Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes und im E-Commerce).
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge.
Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung und Verbuchung
lohnabhängiger Abgaben.
Kostenrechnung:
Begriff, Aufgaben und Zielsetzung.
Kalkulation in Produktions-, Handels- und Fremdenverkehrsbetrieben.
Jahresabschluss:
Abschluss von Einzelunternehmungen.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Steuerlehre:
Grundzüge der Einkommensteuer; Arbeitnehmerveranlagung.
Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei einstündige Schularbeiten;
In der letzten Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 7
    INFORMATIONSMANAGEMENT
7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen
Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung. Präsentationsprogramm. Tabellenkalkulation.
Datenbanken.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke.
Typographie und Lay-out.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).
Internet und E-Mail.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse,
Verdichtung von Informationen. Einführung in ein Publishing Programm
zur Darstellung von Informationen.
Bildbearbeitung:
Grafikformate. Einführung in ein Grafikprogramm zur Erstellung von
Webelementen. Bildauflösung, Farbtiefe, Scannen.
Publishing:
Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign; Erstellen von
statischen und dynamischen digitalen Online-Inhalten.
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz.
Aktuelle Kommunikationstechnologien:
Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E-, M-Commerce.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 8
    ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

8.1 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus. Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.

Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische

Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche

Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige

Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

8.2 KÜCHE UND SERVICE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Küche:
Berufskleidung und Erscheinungsbild.
Küchentechnologie:
Einrichtung und Inventar.
Küchenführung:
Warenbewirtschaftung. Grundlagen der Menüerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Rezepturenverwaltung und Speiseplanerstellung. Küchenfachsprache. Einsatz fachspezifischer Software.
Qualitätssicherung:
Rohware, Produktion, Endprodukt.
Rezepturen, Verarbeitungs- und Garmethoden:
Vorbereitungstechniken. Konservierungsverfahren.
Grundzubereitungen und Garmethoden. Abwandlungen und Verfeinerungen. Spezialtechniken. Portionieren, Anrichten, Garnieren. Convenience-Produkte. Regionale, nationale und internationale Küche. Vollwertküche. Aktuelle Trends.
Großküchenpraxis. Restaurantküchenpraxis.
Service:
Berufskleidung und Erscheinungsbild.
Ess- und Tischkultur. Tisch- und Servierinventar.
Fachsprache.
Servicevorbereitung:
Raum- und Inventarvorbereitung. Tischoptik. Gedeckarten. Mise en
place.
Serviceorganisation und -tätigkeiten:
Techniken. Serviersysteme. Servicearten. Servierabläufe.
Service von Spezialitäten.
Arbeitsablauf im Restaurant.
Abrechnungssysteme (Einsatz fachspezifischer Software).
Getränkeservice:
Zubereitung und Service alkaloidhältiger und alkoholfreier
Getränke. Service alkoholischer Getränke.
Arbeiten am Tisch des Gastes:
Marinieren, Flambieren, Tranchieren, Filetieren.
Präsentation und Service von Spezialitäten.
Gästebetreuung:
Umgangsformen. Gästetypologie. Betreuung unterschiedlicher
Zielgruppen. Gästeberatung, Verkaufsgespräch, Beschwerdemanagement.
Verkaufsfördernde Maßnahmen.
Präsentationstechnik:
Eigenpräsentation, Produktpräsentation.
Inhaltliche Gestaltung von Menü-, Speise-, und Getränkekarten.
Mahlzeiten des Tages, aktuelle Trends.
Kaffeehausservice.
Buffetarten.
Bar:
Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe,
Standardrezepturen, Service.
Getränke:
Bier:
Herstellung, Sorten, Marken, Einkauf und Lagerung, Ausschank.
Wein:
Weinbau in Österreich, Weinbaugebiete, Rebsorten, Produktion und Lagerung, Qualitätsbestimmungen, Degustation.
Versetzte Weine:
Arten, Produktionsverfahren.
Spirituosen:
Produktionsverfahren, Arten und Qualitätsmerkmale. Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Aperitifs und Digestifs.

8.3 BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Berufsbilder.
Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:
Betriebsformen, Aufbauorganisation, Betriebsabläufe. Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.
Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.
Arbeitsorganisation:
Arbeitsplanung, Zeitmanagement und ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung.
Personalmanagement:
Personaleinsatzplanung. Mitarbeiterführung.
Veranstaltungsmanagement:
Arten, aktuelle Trends. Organisation und Durchführung von
gastronomischen Veranstaltungen.
Einsatz fachspezifischer Software.

  1. Ziffer 9
    BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe ist darauf zu achten, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine Klasse oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. Ziffer eins
    AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
Lehrstoff:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Handel.
Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie. Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations. Arbeit und Arbeitsmarkt.
Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:
Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

*2) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3,

Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001,

ISBN 3-468-49469-6.

____________________________________________________________________

IT-SUPPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Grundlagen des Internet inkl. Basisdienste.
Office - Tabellenkalkulation.
Präsentations- und Kommunikationstechniken.
Netzwerke (wesentliche theoretische Grundlagen, praktische Übungen).
Erstellen von Webseiten.
Projekt:
Erstellen von Support-, Trainings- und Präsentationsunterlagen.
Projektmanagement, Teamwork.
Labor - Testraum:
Übungen zur Fehlersuche und -behebung.

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:
Mikrobiologie:
Krankheiten, die durch Viren, Bakterien, Pilze, Protozoen und Würmer hervorgerufen werden.
Umwelthygiene:
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe,
Lärm.
Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Pflegemaßnahmen:
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.
Gesundheitstraining:
Erste Hilfe. Hygienemaßnahmen.
Biomechanik, Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;
Ismakogie; Gesunderhaltung durch Sport.
Leistungspsychologie und -physiologie; Ernährungsmechanismen, Stoffwechselchemismus.
Gesunderhaltung durch Training und Bewegung; mentale Motivation.
Sanitätsrecht:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens.
Gesetzliche Bestimmungen im Gesundheitswesen (zB Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Lebensmittelgesetz, Suchtmittelgesetz, Schutzimpfungen).
Kurorte und Heilvorkommen.
Soziale Verwaltung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institution und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens. Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte). Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Sozialpsychologie:
Individuum und Gesellschaft. Interaktions- und Kommunikationstraining (Meinungsbildung; Rolle und Rollenverhalten;
Motivation und Menschenführung; Gruppenphänomene).
Sozialisationsprozess und Sozialisationsinstanzen.
Verhaltensauffälligkeiten.
EDV-unterstützte Projekte: Bereichsübergreifende Projekte zum Sozialwesen.

1.2 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprache des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in den dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorstand bzw. Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.