Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Niederlande
Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1930,
Artikel 9
13.11.1930
Die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages beziehen sich nicht auf die Küstenschiffahrt im Königreiche der Niederlande, die ausschließlich den diesbezüglichen Gesetzten und Vorschriften unterworfen bleibt.