Handels- und Schiffahrtsvertrag (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1925,
Artikel 25,
11.02.1925
Die Bestimmungen des vorhergehenden Artikels, betreffend Indien und Seiner Britischen Majestät sich selbstverwaltenden Dominien, Kolonien, Besitzungen und Protektorrate, gelten auch für jedes Gebiet, bezüglich dessen ein Mandat des Völkerbundes von Seiner Britischen Majestät übernommen wurde.