Absatz eins,Der „Auslandsösterreicher-Fonds“ (in der Folge als „AÖF“ bezeichnet) dient der Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland.
Auslandsösterreicher-Fonds
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2006,
Paragraph eins
01.01.2007