Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeutet der Ausdruck:
- Absatz i,“Österreich” die Republik Österreich;
- Absatz i, i,“Kasachstan” die Republik Kasachstan, und im geografischen Sinn verwendet, umfasst der Ausdruck “Kasachstan” die Hoheitsgewässer sowie das ausschließliche Wirtschaftsgebiet und den Kontinentalsockel, wo Kasachstan für bestimmte Zwecke Hoheitsrechte und Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ausüben kann und das kasachische Steuerrecht Anwendung findet;
- Litera bumfasst der Ausdruck “Person” natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera cbedeutet der Ausdruck “Gesellschaft” juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera dbedeuten die Ausdrücke “Unternehmen eines Vertragsstaats” und “Unternehmen des anderen Vertragsstaats”, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera ebedeutet der Ausdruck “internationaler Verkehr” jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen eines Vertragsstaats betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera fbedeutet der Ausdruck “zuständige Behörde”
- Absatz i,in Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Absatz i, i,in Kasachstan: das Finanzministerium oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera gbedeutet der Ausdruck “Staatsangehöriger”
- Absatz i,jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Absatz i, i,jede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist.