Absatz 2,Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Garten- und Grünflächengestaltung-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2006,
Paragraph 7
01.04.2006
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
Paragraph 7, (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.