Umgebungslärm durch Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten: ISO 9613-2 – Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, ausgegeben am 15. Dezember 1996, oder ein vergleichbares Berechnungsverfahren, wobei geeignete Geräuschemissionsdaten (Eingabedaten) mit einer der folgenden Messmethoden zu erfassen sind:
ISO 8297 – Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel von Mehr-Quellen-Industrieanlagen für Zwecke der Berechnung von Schalldruckpegeln in der Umgebung – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2, ausgegeben am 15. Dezember 1994 oder einer nationalen Ausgabe dieser Norm,
ÖNORM EN ISO 3744 – Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 für ein im Wesentlichen freies Schallfeld über einer reflektierenden Ebene, ausgegeben am 1. Mai 1996 und
ÖNORM EN ISO 3746 – Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen – Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene, ausgegeben am 1. Mai 1996.
Die Erhebung des Umgebungslärms kann zum Nachweis, dass die Schwellenwerte außerhalb der Gelände für industriellen Tätigkeiten an den exponiertesten Fassaden der Gebäude in der Umgebung nicht überschritten werden, auch durch Messung des A-bewerteten, energieäquivalenten Dauerschallpegels erfolgen. Der Immissionspunkt ist in einer Höhe von 4 m über Boden zu wählen. Reflexionen an den betroffenen Gebäuden sind zu vermeiden oder zu korrigieren. Die Messung ist bei neutralen bis ausbreitungsgünstigen meteorologischen Bedingungen durchzuführen. Aus den Messergebnissen ist der Umgebungslärm für Tag, Abend und Nacht aus den jahresdurchschnittlichen Emissionen des Geländes für industrielle Tätigkeiten zu ermitteln und daraus der Lden gemäß § 3 Abs. 1 zu bilden.Die Erhebung des Umgebungslärms kann zum Nachweis, dass die Schwellenwerte außerhalb der Gelände für industriellen Tätigkeiten an den exponiertesten Fassaden der Gebäude in der Umgebung nicht überschritten werden, auch durch Messung des A-bewerteten, energieäquivalenten Dauerschallpegels erfolgen. Der Immissionspunkt ist in einer Höhe von 4 m über Boden zu wählen. Reflexionen an den betroffenen Gebäuden sind zu vermeiden oder zu korrigieren. Die Messung ist bei neutralen bis ausbreitungsgünstigen meteorologischen Bedingungen durchzuführen. Aus den Messergebnissen ist der Umgebungslärm für Tag, Abend und Nacht aus den jahresdurchschnittlichen Emissionen des Geländes für industrielle Tätigkeiten zu ermitteln und daraus der Lden gemäß Paragraph 3, Absatz eins, zu bilden.