Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2006,
Vertrag – Georgien
Artikel 2
01.03.2006
39/03 Doppelbesteuerung
21.05.2025
20004675
NOR40076723