Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2001, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013,
Paragraph 23
31.03.2006
31.12.2013
Die FMA kann gegen Entscheidungen des unabhängigen Verwaltungssenates, die eine Amtshandlung der FMA zum Gegenstand haben, Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die FMA.