Kurztitel

Zivildienstgesetz-Übergangsrecht 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

29.03.2006

Text

Paragraph 3,

Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes anhängige Verfahren auf Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung oder auf Gewährung von Geldaushilfe gelten als fristgerecht geltend gemachte Ansprüche im Sinne des Paragraph eins, Die diesen Verfahren zu Grunde liegenden Unterlagen sind von den verfahrensführenden Stellen den jeweiligen Rechtsträgern zu übermitteln. Mit dieser Übermittlung gelten die Verfahren als eingestellt.