Kurztitel

Hochschulgesetz 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 70

Inkrafttretensdatum

01.10.2007

Außerkrafttretensdatum

30.09.2010

Text

Beitragsfreiheit in der Fort- und Weiterbildung für Lehrer und Lehrerinnen

Paragraph 70,

Die Durchführung von (Hochschul)Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer bzw. Lehrerinnen ist für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen frei von Beiträgen.