Absatz eins,Voraussetzung zur Zulassung zu einem ordentlichen Bachelorstudium für ein Lehramt ist die allgemeine Universitätsreife sowie die Eignung zum Studium. Die allgemeine Universitätsreife ist für ordentliche Studierende für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung bis zum Erlangen von 120 ECTS-Credits nachzuweisen. Zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung zu Studiengängen für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung sind durch Verordnung der Studienkommission festzulegen.