Hochschulgesetz 2005
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,
BG
Paragraph 37
01.10.2007
01.08.2017
HG
72/02 Studienrecht allgemein
Die Curricula können vorsehen, dass einzelne Studien bzw. Studienteile unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen geführt werden können. Diesfalls haben sie die Aufgliederung der vorgesehenen Unterrichtseinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium zu enthalten. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von Präsenzstudium und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lernmaterialien sicher zu stellen.
31.08.2017
20004626
NOR40075808