Absatz eins,Jede Pädagogische Hochschule hat ein Mitteilungsblatt herauszugeben und im Internet auf einer einzurichtenden Homepage der Pädagogischen Hochschule öffentlich zugänglich zu machen.
Hochschulgesetz 2005
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,
Paragraph 32
01.10.2007
28.02.2009