Absatz eins,Alle Organe der Pädagogischen Hochschule haben darauf hinzuwirken, dass in allen Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Pädagogischen Hochschule tätigen Frauen und Männern erreicht wird.
Hochschulgesetz 2005
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,
Paragraph 21
01.10.2007
13.01.2015