Absatz eins,Die Studienkommission besteht aus 12 Mitgliedern, und zwar
- Ziffer einsneun von den Lehrenden aus deren Kreis zu wählende Mitglieder und
- Ziffer 2drei von der Studierendenvertretung zu entsendende Mitglieder.
Hochschulgesetz 2005
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,
Paragraph 17
01.10.2006
31.12.2013